Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Qualitätsstandard
Die Leistungserbringung erfolgt nach dem bei Auftragserteilung geltenden anerkannten Stand der Technik im Bereich der digitalen Informationstechnologie, wobei stets die höchsten branchenspezifischen Erkenntnisstände als maßgeblich gelten.

- Widerrufsrecht -
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht daher nicht. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein.


§ 2 Fertigstellungstermine
Die zeitliche Realisierung einzelvertraglich definierter Leistungen wird im jeweiligen Leistungsschein spezifiziert. Vertragsänderungen auf Veranlassung des Kunden führen zu einer automatischen Suspendierung bzw. Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Termins.

- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind im Angebot für die Erstellung oder Überarbeitung von Websites drei Korrekturschleifen enthalten. Innerhalb dieser Runden kann der Kunde Änderungswünsche äußern, die – sofern technisch und gestalterisch umsetzbar – umgesetzt werden. Nach Abschluss der dritten Korrekturschleife erfolgen weitere Änderungen ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags. Ohne einen solchen Vertrag besteht kein Anspruch auf weitere Anpassungen am Webprojekt. Korrekturschleifen sind ausschließlich in Bezug auf Design und Struktur möglich. Funktionale Erweiterungen gelten als gesonderter Leistungsumfang. -

§ 3 Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares und weltweites Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses geschaffenen Ergebnissen ein. Dieses umfasst sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung. Drittbegünstigung entsteht ausschließlich durch ausdrückliche individualvertragliche Regelung oder aufgrund zwingenden gesetzlichen Rechts.

§ 4 Abnahmefiktion
Die vertraglich geschuldete Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Kalendertagen ab vollständiger Zurverfügungstellung substanziierte Einwendungen erhebt. Eine stillschweigende Ingebrauchnahme gilt als konkludente Abnahme. Nachträgliche Änderungen in der Rechts- oder Sachlage verpflichten den Auftragnehmer ausschließlich bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung relevanten Daten, Informationen, Materialien sowie Zugangsdaten bereitzustellen. Etwaige Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge unzureichender Mitwirkung begründen keinerlei Regressanspruch.
Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Vertraulichkeit bezüglich sämtlicher im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Kenntnisse, Daten und Geschäftsgeheimnisse. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt und über das Vertragsende hinaus.

§ 7 Garantiebedingungen SEO

7.1 Anwendungsbereich
Eine Garantie im Kontext der SEO-Leistungen besteht ausschließlich bei expliziter vertraglicher Vereinbarung im jeweiligen Leistungsschein.

7.2 Voraussetzungen
Ein etwaiger Garantieanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

Vollumfängliche Umsetzung aller empfohlenen SEO-Maßnahmen;

Ausschluss externer Einflüsse (Algorithmusänderungen, Marktveränderungen etc.);

Lückenloser Nachweis fristgerechter Mitwirkung;

Analyse eines unabhängigen, zertifizierten SEO-Gutachters auf eigene Kosten;

Ausschließliche Vergleichsgrundlage gemäß den vom Auftragnehmer definierten Metriken.

7.3 Ausschlusstatbestände
Ein Anspruch entfällt u. a. bei:

Eigenmächtiger Änderungen am Webauftritt;

Unterlassener Umsetzung empfohlener Maßnahmen;

Einwirkung externer oder höherer Gewalt;

Vertragswidriger Mitwirkung des Kunden.

§ 8 Haftung
Die Haftung der Advergo Group ist – mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Vorschriften – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für sämtliche weiteren Schadensarten, insbesondere Folgeschäden, Vermögensschäden, Systemausfälle und Datenverluste ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine etwaige Ersatzpflicht ist zudem auf die Höhe der vereinbarten monatlichen Vergütung beschränkt. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Kommunikation
Sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgen formfrei per E-Mail, sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt. Sicherheitsanforderungen sind explizit anzuzeigen.

§ 10 Aufrechnung
Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl
Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Mainz, Deutschland. Ausländisches Recht bedarf zu seiner Anwendung einer expliziten, schriftlichen Vereinbarung.

§ 12 Referenznutzung
Die Advergo Group ist berechtigt, im Footer des vom Kunden betriebenen Webauftritts einen Verweis auf die eigene Webseite zu platzieren. Weiterhin ist die Nutzung aller erbrachten Leistungen und Projekte als Referenz zu werblichen Zwecken ausdrücklich gestattet. Ein Widerspruch ist nur schriftlich vor Projektstart möglich.

§ 13 Mindestlaufzeit und Vertragsbindung
Sofern Dauerleistungen vereinbart wurden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate oder – falls im jeweiligen Angebot/Vertrag ausdrücklich anders festgelegt – die dort individuell bestimmte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate (bzw. um die individuell vereinbarte Dauer), sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftraggeber verzichtet unwiderruflich und uneingeschränkt auf das Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform und wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer rechtswirksam.

§ 14 Schlichtung und Streitbeilegung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst außergerichtlich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu klären. Die Durchführung dieses Verfahrens ist zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer gerichtlichen Klage (prozessuale Einwendung).

(2) Das Schlichtungsverfahren erfolgt vor einer unabhängigen, IHK-zertifizierten Mediations- oder Schlichtungsstelle mit Sitz in Mainz. Kommt zwischen den Parteien keine Einigung über die Auswahl zustande, ist die Advergo Group berechtigt, die zuständige Stelle nach billigem Ermessen auszuwählen.

(3) Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen beide Parteien zu gleichen Teilen, sofern die Schlichtungsstelle keine abweichende Entscheidung trifft. Erfolgt eine gerichtliche Geltendmachung ohne Nachweis eines gescheiterten Schlichtungsverfahrens, verpflichtet sich die klagende Partei zur Übernahme sämtlicher dadurch entstehender Kosten, einschließlich aller vorgerichtlicher und gerichtlicher Rechtsverfolgungskosten der Advergo Group, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

(4) Diese Regelung dient dem Zweck, zeit- und kosteneffiziente Lösungen zu fördern, unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Geschäftsbeziehung konstruktiv zu gestalten. Die Vertragspartner erkennen diese Schlichtungspflicht als verbindlich an.

§ 15 Zahlungsbedingungen, Leistungsverweigerungsrecht und Verzugsfolgen
(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend im Angebot oder Leistungsschein vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens jedoch mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine aufschiebende Wirkung durch Abnahme, Inbetriebnahme oder sonstige vertragliche Nebenhandlungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug – spätestens sieben Kalendertage nach Fälligkeit – ist die Advergo Group berechtigt, sämtliche Leistungen, einschließlich begonnener oder vereinbarter Projektarbeiten, mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder endgültig einzustellen. Dies gilt unabhängig von einer gesonderten Mahnung. Eine etwaige Verlängerung vertraglich vereinbarter Fristen erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung durch die Advergo Group.

(3) Im Verzugsfall ist die Advergo Group berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden, insbesondere Rechtsverfolgungskosten, bleibt hiervon unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – vollständig ausgeschlossen. Die Aussetzung der Leistungserbringung durch die Advergo Group infolge Zahlungsverzugs begründet keinerlei Ersatzansprüche des Auftraggebers. Etwaige aus der Leistungsunterbrechung resultierende Nachteile oder Schäden gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Eine abweichende Zahlungsmodalität (z. B. Ratenzahlung, Teilfälligkeit) bedarf zwingend der vorherigen, schriftlichen und ausdrücklich als solche bezeichneten Individualvereinbarung. Ein konkludentes oder stillschweigendes Abweichen von der Fälligkeitsregelung ist ausgeschlossen.

§ 16 Forderungsabtretung / Factoring

(1) Die Advergo Group ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis jederzeit im Wege des echten Factorings an ein Drittunternehmen (Factor) abzutreten. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Abtretung ausdrücklich und unwiderruflich zu.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach entsprechender schriftlicher Mitteilung mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den genannten Factor zu leisten. Leistet der Auftraggeber dennoch an die Advergo Group, geschieht dies auf eigenes Risiko.

(3) Die Abtretung berührt nicht die vertraglichen Hauptpflichten der Advergo Group. Einwendungen oder Mängelrügen sind weiterhin gegenüber der Advergo Group geltend zu machen, wirken jedoch nicht gegenüber dem Factor.

(4) Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Factor ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.





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Luis Möller
Webentwicklung und SEO-Strategieberater
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