§ 1 Qualitätsstandard
Die Leistungserbringung erfolgt nach dem bei Auftragserteilung geltenden anerkannten Stand der Technik im Bereich der digitalen Informationstechnologie, wobei stets die höchsten branchenspezifischen Erkenntnisstände als maßgeblich gelten.
§ 2 Fertigstellungstermine
Die zeitliche Realisierung einzelvertraglich definierter Leistungen wird im jeweiligen Leistungsschein spezifiziert. Vertragsänderungen auf Veranlassung des Kunden führen zu einer automatischen Suspendierung bzw. Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Termins.
§ 3 Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares und weltweites Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses geschaffenen Ergebnissen ein. Dieses umfasst sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung. Drittbegünstigung entsteht ausschließlich durch ausdrückliche individualvertragliche Regelung oder aufgrund zwingenden gesetzlichen Rechts.
§ 4 Abnahmefiktion
Die vertraglich geschuldete Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Kalendertagen ab vollständiger Zurverfügungstellung substanziierte Einwendungen erhebt. Eine stillschweigende Ingebrauchnahme gilt als konkludente Abnahme. Nachträgliche Änderungen in der Rechts- oder Sachlage verpflichten den Auftragnehmer ausschließlich bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung relevanten Daten, Informationen, Materialien sowie Zugangsdaten bereitzustellen. Etwaige Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge unzureichender Mitwirkung begründen keinerlei Regressanspruch.
§ 6 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Vertraulichkeit bezüglich sämtlicher im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten Kenntnisse, Daten und Geschäftsgeheimnisse. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt und über das Vertragsende hinaus.
§ 7 Garantiebedingungen SEO
7.1 Anwendungsbereich
Eine Garantie im Kontext der SEO-Leistungen besteht ausschließlich bei expliziter vertraglicher Vereinbarung im jeweiligen Leistungsschein.
7.2 Voraussetzungen
Ein etwaiger Garantieanspruch besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
Vollumfängliche Umsetzung aller empfohlenen SEO-Maßnahmen;
Ausschluss externer Einflüsse (Algorithmusänderungen, Marktveränderungen etc.);
Lückenloser Nachweis fristgerechter Mitwirkung;
Analyse eines unabhängigen, zertifizierten SEO-Gutachters auf eigene Kosten;
Ausschließliche Vergleichsgrundlage gemäß den vom Auftragnehmer definierten Metriken.
7.3 Ausschlusstatbestände
Ein Anspruch entfällt u. a. bei:
Eigenmächtiger Änderungen am Webauftritt;
Unterlassener Umsetzung empfohlener Maßnahmen;
Einwirkung externer oder höherer Gewalt;
Vertragswidriger Mitwirkung des Kunden.
§ 8 Haftung
Die Haftung der Advergo Group ist – mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Vorschriften – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für sämtliche weiteren Schadensarten, insbesondere Folgeschäden, Vermögensschäden, Systemausfälle und Datenverluste ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine etwaige Ersatzpflicht ist zudem auf die Höhe der vereinbarten monatlichen Vergütung beschränkt. Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
§ 9 Kommunikation
Sämtliche Mitteilungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgen formfrei per E-Mail, sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt. Sicherheitsanforderungen sind explizit anzuzeigen.
§ 10 Aufrechnung
Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl
Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Mainz, Deutschland. Ausländisches Recht bedarf zu seiner Anwendung einer expliziten, schriftlichen Vereinbarung.
§ 12 Referenznutzung
Die Advergo Group ist berechtigt, im Footer des vom Kunden betriebenen Webauftritts einen Verweis auf die eigene Webseite zu platzieren. Weiterhin ist die Nutzung aller erbrachten Leistungen und Projekte als Referenz zu werblichen Zwecken ausdrücklich gestattet.
§ 13 Mindestlaufzeit und Vertragsbindung
Sofern Dauerleistungen vereinbart wurden, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate oder – falls im jeweiligen Angebot/Vertrag ausdrücklich anders festgelegt – die dort individuell bestimmte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate (bzw. um die individuell vereinbarte Dauer), sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Auftraggeber verzichtet unwiderruflich und uneingeschränkt auf das Recht zur ordentlichen Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform und wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer rechtswirksam.
Stand: 14.04.2025 – Mainz
Advergo Group
Hans-Zöller Straße 89,
55130 Mainz
USt-ID-Nr. DE 319273141