Hinweis zur Lesbarkeit und Auslegung
Diese Fassung erläutert die bereits vereinbarten Regelungen ausführlich, mit Beispielen, Definitionen und Klarstellungen. Materieller Inhalt, Rechte und Pflichten bleiben unverändert gegenüber der kompakten Fassung. Keine der nachstehenden Erläuterungen erweitert oder beschränkt den vereinbarten Regelungsgehalt. Bei Widersprüchen hat die kompakte Fassung bzw. die individuelle Vereinbarung im Angebot/Leistungsschein Vorrang.
Inhaltsübersicht
Präambel
Begriffsbestimmungen
Auslegungsregeln
§ 1 Vertragsgrundlage und Anerkennung der AGB
§ 2 Leistungsumfang & Maßstab
§ 3 Vertragslaufzeiten & Kündigung (Einschreiben oder E-Mail)
§ 4 Unternehmergeschäft & Vertragspartner
§ 5 Korrekturen & Änderungswünsche
§ 6 Abnahme und Nutzung
§ 7 Mitwirkungspflichten
§ 8 SEO-Leistungen & Garantiebedingungen
§ 9 Nutzungsrechte
§ 10 Vergütung & Verzug
§ 11 Haftung
§ 12 Referenznutzung
§ 13 Kommunikation
§ 14 Schlichtungsverfahren
§ 15 Forderungsverkauf
§ 16 Gerichtsstand & Rechtswahl
§ 17 Salvatorische Klausel
Klarstellungen (nicht regelungsändernd)
Häufige Fragen (FAQ; rein erläuternd)
Glossar (Begriffe; rein erläuternd)
1. Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Advergo Group (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Unternehmenskunden (im Folgenden „Kunde“). Sie geben den bereits vereinbarten Vertragsinhalt aussagekräftig und ausführlich wieder, indem sie Begriffe definieren, Abläufe erklären und typische Rückfragen antizipieren. Rechte und Pflichten entsprechen exakt der kompakten Fassung; die hier enthaltenen Beispiele, Hinweise und Klarstellungen dienen ausschließlich der Transparenz.
2. Begriffsbestimmungen (rein erläuternd)
Angebot/Leistungsschein: Dokument(e), die Leistungen, Umfang, Laufzeit, Vergütung und spezifische Parameter der Zusammenarbeit beschreiben.
Arbeitsergebnisse/Leistungen: Sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Ergebnisse (z. B. Konzepte, Designs, Code, Kampagnen-Setups, Reportings).
Abstimmungspunkt: Ein explizit vereinbarter Zeitpunkt oder Meilenstein, an dem der Kunde Rückmeldung/ Freigabe erteilt.
E-Mail-Kündigung: Kündigung per E-Mail an die im Vertrag/Impressum vorgesehene Adresse. Zugangsnachweis maßgeblich.
Einschreiben: Kündigung per Einschreiben/Einwurf/Einschreiben-Rückschein an die Geschäftsadresse; Einlieferungs- bzw. Zustellnachweis maßgeblich.
Korrekturschleife: Gebündelte, strukturierte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand und die entsprechende Überarbeitung.
Nutzungsrecht (einfach): Recht des Kunden zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke, nicht exklusiv, nicht übertragbar, keine Unterlizenz.
Unternehmer (§ 14 BGB): Eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Auslegungsregeln (rein erläuternd)
Wortlaut vor Zweck: Maßgeblich ist der klare Wortlaut der kompakten AGB und des Angebots.
Keine stillschweigende Erweiterung: Beispiele, Listen und Illustrationen erklären nur; sie begründen keine zusätzlichen Pflichten/Rechte.
Spezialregel vor Generalklausel: Individuell Vereinbartes (Angebot/Leistungsschein) hat Vorrang vor allgemeinen AGB-Regeln.
Systematik: Bestimmungen sind im Gesamtzusammenhang zu lesen; Überschriften dienen der Orientierung.
§ 1 Vertragsgrundlage und Anerkennung der AGB
Geltung. Mit Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Leistungsscheins oder Nutzung von Leistungen der Advergo Group erkennt der Kunde diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an – auch wenn sie nicht gesondert zur Kenntnis genommen wurden.
Abweichungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt wurden.
Exklusivität. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.
Klarstellung (ohne Regelungsänderung):
Schweigen des Auftragnehmers auf fremde AGB ist keine Zustimmung.
Angebotsanhänge, Präsentationen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn im Angebot/Leistungsschein ausdrücklich in Bezug genommen.
§ 2 Leistungsumfang & Maßstab
Standard. Leistungen werden nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen technischen und gestalterischen Standard des Auftragnehmers erbracht. Branchenstandards gelten, sofern im Leistungsschein ausdrücklich vereinbart.
Ermessen & Mitwirkung. Technische, wirtschaftliche und kreative Entscheidungen obliegen dem Auftragnehmer. Mitwirkung des Kunden erfolgt ausschließlich an ausdrücklich vereinbarten Abstimmungspunkten.
Klarstellung (ohne Regelungsänderung):
Der Auftragnehmer kann Tools/Methoden angemessen anpassen, ohne den vereinbarten Leistungsumfang zu unterschreiten.
Liefergegenstände, Formate, Dateitypen und Übergabemodi richten sich nach Angebot/Leistungsschein.
§ 3 Vertragslaufzeiten & Kündigung (Einschreiben oder E-Mail)
Mindestlaufzeit. Verträge über SEO und Performance Marketing (z. B. Google Ads, Meta Ads) haben verbindliche Mindestlaufzeiten von 12, 24 oder 48 Monaten. Abweichungen sind ausgeschlossen.
Keine ordentliche Kündigung. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen.
Automatische Verlängerung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils zuletzt vereinbarte Laufzeit, sofern spätestens 3 Monate vor Ablauf eine Kündigung zugeht.
Form der Kündigung durch den Kunden. Kündigungen sind per Einschreiben an die Geschäftsadresse oder per E-Mail an die im Vertrag/Impressum vorgesehene Adresse möglich. Für die Fristwahrung ist der nachweisbare Zugang maßgeblich.
Kündigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer darf Verträge aus wichtigem Grund oder nach eigenem Ermessen mit 14 Kalendertagen Frist schriftlich kündigen; ein Anspruch des Kunden auf Fortführung/Schadensersatz besteht nicht.
Klarstellung (ohne Regelungsänderung):
Einschreiben: Einlieferungs- oder Zustellnachweis genügt als Zugangsnachweis.
E-Mail: Zugang kann durch Empfangsbestätigung, qualifizierten Sendebericht oder dokumentierte Server-Logs belegt werden.
Inhaltliche Mindestangaben: Vertrag/Projektbezeichnung, Kündigungswunsch, Datum, Absender.
§ 4 Unternehmergeschäft & Vertragspartner
B2B. Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Der Kunde bestätigt, kein Verbraucher zu sein.
Kein Widerruf. Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nicht.
Region. Verträge mit Kunden außerhalb der EU oder Schweiz sind ausgeschlossen; entsprechende Beauftragungen sind unwirksam.
Klarstellung: Diese Regelung dient der Vereinheitlichung von Steuer-, Datenschutz- und Zuständigkeitsfragen.
§ 5 Korrekturen & Änderungswünsche
Drei Korrekturschleifen bei Webdesign/Webentwicklung sind im Preis enthalten.
Mehrleistungen nach Abschluss der vereinbarten Korrekturen sind kostenpflichtig.
Funktionale Erweiterungen gelten als neue Leistungen und sind gesondert zu beauftragen.
Klarstellung: „Korrektur“ = Überarbeitung eines vorgelegten Stands; „Erweiterung“ = zusätzlicher Funktionsumfang über die vereinbarte Spezifikation hinaus.
§ 6 Abnahme und Nutzung
Fiktive Abnahme nach 14 Kalendertagen, wenn kein begründeter schriftlicher Widerspruch erfolgt.
Konkludente Abnahme: Jede (auch teilweise) Nutzung gilt als Abnahme; spätere Mängelanzeigen sind dann ausgeschlossen.
Klarstellung: Beanstandungen sind konkret (Beschreibung, Nachstellbarkeit, ggf. Screenshot) zu formulieren.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
Verzögerungen durch Mitwirkungsdefizite führen zu automatischer Fristverlängerung; Minderung/Kündigung/Schadensersatz insoweit ausgeschlossen.
Der Kunde gewährleistet Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte (Rechte, Datenschutz, Wettbewerbsrecht).
§ 8 SEO-Leistungen & Garantiebedingungen
Garantie nur schriftlich im Angebot.
Voraussetzungen (kumulativ): (i) vollständige Umsetzung aller Handlungsempfehlungen; (ii) lückenlose Mitwirkung; (iii) Ausschluss externer Störfaktoren (z. B. Domainwechsel); (iv) objektive Beurteilung durch externen SEO-Gutachter (auf eigene Kosten des Kunden).
Ausschluss des Garantieanspruchs bei Nichterfüllung eines einzigen Punktes.
Klarstellung: „Externe Störfaktoren“ können u. a. Hosting-Ausfälle, unkoordinierte IT-Änderungen, unvorhersehbare Drittupdates umfassen.
§ 9 Nutzungsrechte
Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht – nur für eigene interne Zwecke.
Weitergabe/Veränderung/Wiederverwertung nur mit schriftlicher Zustimmung.
Alle Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer – auch nach vollständiger Zahlung.
Klarstellung: Keine Stillschweigende Übertragung von Quellrechten, Markenrechten oder Drittlizenzen.
§ 10 Vergütung & Verzug
Fälligkeit: Sofort nach Vertragsschluss, ohne Abzug.
Leistungseinstellung bei Zahlungsverzug (> 7 Tage) zulässig.
Verzugskosten: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz zzgl. 40 EUR Mahnpauschale; weitergehende Kosten/Schäden vorbehalten.
Klarstellung: Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden, sofern im Angebot vorgesehen.
§ 11 Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für indirekte Schäden (u. a. Datenverlust, Imageschaden, Umsatzeinbußen).
Haftungsbegrenzung auf die Höhe der zuletzt gezahlten Monatsvergütung.
Klarstellung: Gesetzliche zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt, soweit anwendbar.
§ 12 Referenznutzung
Sichtbarer Hinweis (z. B. Footer-Link) auf Webprojekten zulässig.
Eigenwerbung (Referenzen, Case Studies, Showroom) zulässig.
Widerspruch ausschließlich vor Projektbeginn möglich.
Klarstellung: Der Umfang der Darstellung bleibt sachlich und branchenüblich.
§ 13 Kommunikation
Kommunikation erfolgt vorzugsweise per E-Mail.
Der Kunde stellt funktionsfähige, regelmäßig geprüfte E-Mail-Adressen bereit.
Klarstellung: E-Mails gelten als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Kunden abrufbar sind.
§ 14 Schlichtungsverfahren
Ausschließlich Rechtsweg zulässig.
Der Auftragnehmer kann jederzeit unmittelbar Klage erheben und einen Rechtsanwalt beauftragen.
§ 15 Forderungsverkauf
Der Auftragnehmer darf Forderungen an Dritte (z. B. Factoring) veräußern; der Kunde ist einverstanden.
Klarstellung: Nach Anzeige der Abtretung leistet der Kunde mit schuldbefreiender Wirkung an den benannten Dritten.
§ 16 Gerichtsstand & Rechtswahl
Deutsches Recht gilt ausschließlich.
Gerichtsstand Mainz. Verträge mit ausländischem Recht sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Teilnichtigkeit lässt übrige Regelungen unberührt.
Ersatzregelung: Geltung einer rechtlich zulässigen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
21. Klarstellungen (rein erläuternd, ohne Regelungsänderung)
Keine stillschweigende Nebenabreden: Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform im Angebot/Leistungsschein.
Zeitpläne: Projektzeiten verschieben sich angemessen bei fehlender Mitwirkung des Kunden.
Datensicherheit: Der Kunde verantwortet Backups seiner Systeme/Inhalte, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Drittsysteme: Für Ausfälle/Änderungen von Plattformen Dritter (z. B. Werbenetzwerke) haftet der Auftragnehmer nicht.
22. Häufige Fragen (FAQ; rein erläuternd)
F: Kann ich während der Mindestlaufzeit kündigen?
A: Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen (siehe § 3 Abs. 2). Außerordentliche Rechte bleiben unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
F: Wie kündige ich korrekt?
A: Per Einschreiben (mit Zustellnachweis) an die Geschäftsadresse oder per E-Mail an die im Vertrag/Impressum vorgesehene Adresse. Maßgeblich ist der Zugang.
F: Wie viele Korrekturen sind inklusive?
A: Bei Webdesign/Webentwicklung drei Korrekturschleifen (siehe § 5). Mehr sind separat zu beauftragen.
F: Erhalte ich alle Rechte?
A: Sie erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer (siehe § 9).
F: Gibt es SEO-Garantien?
A: Nur, wenn schriftlich im Angebot vereinbart und alle Voraussetzungen gemäß § 8 erfüllt sind.
23. Glossar (rein erläuternd)
Abnahme: Erklärung oder gleichgestellter Umstand (z. B. fiktive/konkludente Abnahme), mit dem die Leistung als vertragsgerecht gilt.
Basiszinssatz: Von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Referenzzinssatz; für Verzugszinsen maßgeblich.
Konkludent: Durch schlüssiges Verhalten (z. B. Nutzung).
Leistungseinstellung: Vorübergehendes oder dauerhaftes Aussetzen der Leistungserbringung bei Zahlungsverzug.
Verzug: Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung bzw. kalendermäßiger Bestimmung.
Schlussbestimmung – Transparenzhinweis
Diese Langfassung dient ausschließlich der Verständlichkeit. Verbindlich sind die materiellen Aussagen der §§ 1–17 in der oben wiedergegebenen Form. Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Leistungsschein haben Vorrang.